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„Wer hat an der Uhr gedreht? Ist es wirklich schon so spät?“

Gerade erst war Silvester. Und schon ist alles anders. Nein, ganz so schlimm ist es natürlich nicht. Aber die ersten Änderungen aus dem Jahr 2018 müssen Makler bereits umsetzen. Hier ein kurzer Überblick:

Betriebsrenten-Stärkungsgesetz

Bereits zum 1. Januar ist das neue Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Durch sie und die damit einhergehende verbesserte Förderung soll die bAV vor allem für Geringverdiener und KMU deutlich attraktiver werden. Dank der ebenfalls neuen Beitragsbemessungs-Grenze (BBMG) können Beiträge in Entgeltumwandlung von Arbeitnehmern mit bis zu acht Prozent ohne Abzug von Steuern gefördert werden. Bisher lag diese Grenze bei vier Prozent. Das umgewandelte Geld muss jedoch in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds fließen.

Und auch die Riester-bAV profitiert vom BRSG. Wie bei privaten Riester-Renten ohnehin schon üblich, entfällt nun für die Auszahlung der betrieblichen Riester-Rente die Sozialversicherungs-Pflicht. Außerdem gibt es ab sofort in der Ansparphase eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr.

Rentenversicherung: Steigende Beitragsbemessungs-Grenze

Doch die Beitragsbemessungs-Grenze bringt noch weitere Änderungen mit sich, die vor allem für die Kundenberatung eine wichtige Rolle spielen. So steigt die BBMG in der Rentenversicherung im Westen von 76.200 Euro auf 78.000 Euro. Es erhöht sich somit der Teil des Gehalts, der sowohl steuer- als auch abgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds fließen kann. Insgesamt beläuft sich dieser Betrag auf 260 Euro im Monat.

Und auch beim Wechsel in die private Krankenversicherung steigt die BBMG. Angestellte müssen ab sofort 59.400 Euro verdienen, um zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen zu können.

Haftungssumme in der Vermögensschadenhaftpflicht für Makler steigt an

Makler, Versicherungsberater, Finanzanlagevermittler sowie Honorarfinanzanlageberater müssen künftig in ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Änderungen beachten. So werden die Mindestversicherungssummen für jeden Versicherungsfall von 1.230.000 Euro auf 1.276.000 Euro erhöht. Die Summen für alle Versicherungsfälle eines Jahres steigen von 1.850.000 Euro auf 1.919.000 Euro. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium Anfang des Jahres im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Die Neuerung ist bereits seit 15. Januar in Kraft.

Investmentsteuer-Reformgesetz: Neues Besteuerungssystem

Mithilfe dieses Gesetzes sollen in- und ausländische Fonds gleichgestellt werden. Künftig müssen in Deutschland aufgelegte Investmentfonds 15 Prozent Körperschaftssteuer auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge sowie Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien zahlen.

IDD: Wann kommt sie nun?

Seit Monaten ist sie angekündigt. Jetzt steht sie kurz bevor. Vermutlich. Denn erneut wird in der EU-Kommission über eine teilweise Aufschiebung des Inkrafttretens der IDD diskutiert.

Die IDD soll für mehr Transparenz in der Versicherungsbranche sorgen und legt den Fokus verstärkt auf den Verbraucherschutz. Neuerungen gibt es beispielsweise in den Bereichen Qualifikation, Produkte, Beratung und Vergütung. Die Bayerische unterstützt ihre Partner deshalb umfassend bei der Einführung der IDD. Weitere Tipps und Informationen gibt es hier zusammengefasst.

Titelbild: © Halfpoint

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Autor

NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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