Nach tagelangem Schneechaos folgen Dauerfrost und Glättegefahr. Einige Orte sind noch immer vom Rest der Welt abgeschnitten und in mehreren bayerischen Landkreisen wurde am Dienstag erneut der Katastrophenfall ausgerufen. In Sestriere, einem Skiort in Italien, krachte eine Lawine in ein Wohnhaus und füllte es mit Schnee. Laut der Bild gab es keine Verletzten.
Sicher vor der Lawine
Die Sestriere-Lawine sorgte dabei nicht nur für Schäden am Haus, sondern auch am Hausrat. Hinzu kommt eine weitere Schadensquelle: der Schmelzvorgang. Denn wenn der Schnee schmilzt, kann er je nach Masse für eine Überflutung im Inneren des Hauses sorgen. Und dann wird es teuer. Denn die normale Hausratversicherung greift nicht, wenn Hausrat von Lawinen oder Hochwasser zu Schaden kommt. Um gegen die Zerstörung von Hausrat durch Lawinen geschützt zu sein, muss der Sonderbaustein „erweiterte Naturgefahren“ mit im Versicherungsschutz inbegriffen sein. Dieser versichert Elementarschäden wie zum Bespiel Erdbeben, Rückstau, Hochwasser, Lawinen und eben Schneedruck.
Wenn der Schnee zu schwer wird
Schön anzusehen, trotzdem gefährlich: Schneelast. Sollte tagelang Schnee auf einem Dach liegen, kann er unter Umständen für den Einsturz des Dachs sorgen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wiegt bereits eine Schneedecke, die einen Quadratmeter Fläche und zehn Zentimeter Höhe misst, in extremen Fällen bis zu 100 Kilogramm. Bei einem Zusammenbruch des Dachs hilft die normale Wohngebäudeversicherung nicht. Damit Kunden vor den finanziellen Schäden durch Schneelast abgesichert sind, sollten sie auch hier den zusätzlichen Schutz vor Elementarschäden abschließen. Nach den Zahlen des GDV haben nur 41 Prozent der Hausbesitzer diese Form der Absicherung.
„Gefahr von oben!“
Das dritte Risiko betrifft ebenfalls die Schneelast. Sobald es taut, treten nämlich zunehmend Dachlawinen auf. Sollten Menschen oder Autos von herabfallendem Schnee getroffen werden, so haftet für gewöhnlich der Hausbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass sich niemand vor seinem Haus an Eis und Schnee verletzt. Denn sonst können Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen auf ihn zukommen. Sollte eine Dachlawinengefahr vorliegen, können Hausbesitzer beispielsweise mit Beschilderung davor warnen.
Wann wird geräumt?
Trotz Versicherung muss der Kunde darauf achten, mit Schnee ordnungsgemäß umzugehen. Denn er ist verpflichtet, sein Haus instand zu halten. Dazu gehört auch das vorsorgliche Räumen von Schneelast. In dem Fall können Statiker dabei helfen, die Stabilität des Daches zu evaluieren. Ist die Schneelast zu groß, sollte sie von der Feuerwehr oder einem Dachdecker entfernt werden. Bei zu fahrlässigem Verhalten ist es möglich, dass die Naturgefahrenabsicherung nur teilweise leistet.
Welche Versicherungen brauchen Kunden sonst noch im Winter?
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