Hand aufs Herz: Wer hat nicht Lust dem Grau zu entfliehen? Immer der Sonne entgegen? Und wer würde nicht gern an seinem Lieblingsort wohnen oder länger bleiben? Eine mögliche Lösung bieten Stellplätze für Dauercamper. Dank Wohnwagen oder Caravan können die eigenen vier Wände an (fast) jeden Ort der Welt reisen. Doch was ist beim Hausrat auf Rädern in Sachen Versicherung zu beachten?
Camping im Aufwärtstrend
Das mobile Übernachten in Zelt, Wohnwagen oder Caravan wird immer beliebter. Grund dafür ist der Vorteil der Mobilität. Im vergangenen Jahr gab es 30,42 Millionen Übernachtungen auf Campingplätzen. Beliebtestes Campingbundesland ist Bayern, mit mehr als 5,2 Millionen Nächtigungen. Dicht gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern (4,95 Millionen) und Niedersachsen (4,39 Millionen).
Auch Dauercamping gibt es deutschlandweit in den verschiedensten Formen. Ortsfest aufgestellte oder fahruntüchtige Caravans. Wohnmobile mit festen An-, Vor- und Überbauten sowie Vorgarten, samt Zaun und Gartenzwerg. Oder Reisecamper, die einfach nur zwischen den Urlaubsaisonen abgestellt werden müssen. Dabei werden die Stellplätze für einen längeren Zeitraum – häufig für ein Jahr – gemietet und dienen als Wochenendzuflucht oder saisonaler Urlaubsort.
Dauercamper, ein Leben lang?
Es gibt auch, obwohl nicht legal aber mitunter vielerorts geduldet, die Nutzung von Campingplätzen als Hauptwohnsitz. Schätzungsweise 300.000 Deutsche wohnen vorwiegend oder dauerhaft auf einem Campingplatz. Voraussetzung: Strom, Briefkästen, Frischwasser und Abwasserkanäle auf dem Stellplatz. Und das Einverständnis der jeweiligen Kommune den Stellplatz dauerhaft als Wohnsitz nutzten zu dürfen. Das ist beispielsweise in Stove, einer kleinen Gemeinde an der Elbe, möglich. Hinter dem Deich hat sich ein Fünf-Sterne-Platz entwickelt, der mehr einer dänischen Ferienhaussiedlung als einem Campingplatz ähnelt. Hier haben viele Anwohner für ihre kleinen Holzhäuser einen Festwohnsitz angemeldet.
Versicherungen für Dauercamper
Während der Camper seinen Wohnwagen und –Mobil mit Hilfe einer Kfz-Versicherung schützen kann, braucht die Ausstattung dieser kleinen rollenden Wohnungen eine extra Absicherung. Hier greift in bestimmten Fällen die Haftpflichtversicherung. So auch die Haftpflicht als Bestandteil der Meine-eine-Police. Unter die Klausel „Außenversicherung“ fällt ausgelagerter Hausrat, der weltweit versichert ist, solange die Abwesenheit nicht mehr als 12 Monate entspricht. Für Dauercamper die länger als ein Jahr an ihrem Lieblingsort verweilen möchten, gilt der Versicherungsschutz auch, solange innerhalb Deutschlands gecampt wird. Im Gegensatz zu den Anwohnern der Stove-Campingsiedlung, brauchen Versicherte der Meine-eine-Police jedoch einen festen Erstwohnsitz, sprich ein stabiles und wind- sowie wettertrotzendes Haus.
Gut zu wissen: Wer sich auf Reisen befindet, für den besteht Versicherungsschutz für das mitgeführte Reisegepäck. Kein Schutz besteht jedoch für Wertpapiere, Geld, Tickets, Urkunden und Dokumente aller Art, genauso wie für Kontaktlinsen oder Prothesen. Mehr Details dazu gibt es den Versicherungsbedingungen der Meine-eine-Police.
Titelbild: © Andrey Armyagov