Die Altersvorsorge steht im Optimalfall auf drei Säulen: Auf der beruflichen, der privaten und der gesetzlichen Absicherung. Dass dies nicht konsequent angewandt wird, zeigt eine Studie zur gesetzlichen Reform der betrieblichen Altersversorgung des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung. Lediglich 49 Prozent der deutschen Arbeitnehmer nutzen eine bAV. Das ist riskant: Ohne die nötige Vorsorge steht im schlimmsten Fall Altersarmut bevor. Könnte eine bAV-Pflicht dieses Problem lösen?
Es soll kein Zwang sein
Zwar wird die bAV bei Arbeitnehmern und –gebern beliebter, doch noch immer sorgen zu wenige Deutsche für die Zukunft vor. In der letzten „Global Benefits Attitude“-Studie, durchgeführt von Willis Towers Watson, gaben 74 Prozent der Befragten an, dass sie in Sachen Vorsorge mehr Entgegenkommen vom Arbeitgeber wünschen. Ein unterstützender Schritt ist bereits getan: Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, sich an den Sätzen für die betriebliche Altersvorsorge zu beteiligen. Sofern eine Entgeltumwandlung durchgeführt wurde.
Gleiche Chance für alle
Im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde die Auswahl verschiedener Vorsorgearten erhöht. So ist es möglich, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Sozialpartnermodell zu vereinbaren. Das bedeutet: Arbeitgeber müssen laut der Verbraucherzentrale keine festen Rentenleistungen mehr garantieren. Außerdem haften sie nicht mehr für die zugesagte Rente. Sobald sie Geringverdiener bezuschussen, gibt es eine staatliche Förderung. Nun stellt sich die Frage: Reicht das?
Mehr Nach- als Vorteil?
Doch die bAV und das Betriebsrentenstärkungsgesetz werden von einigen Stimmen kritisiert. Zum Beispiel von Heribert Karch, dem Chef des Versorgungswerks MetallRente. Seiner Meinung nach hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht die nötigen Veränderungen gebracht. Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung seien nach wie vor zu hoch. Diese Last müsse schwinden, bevor die Betriebsrente sich für alle Arbeitnehmer lohnt.
Für eine attraktive bAV
Thomas Dommermuth, Beiratsvorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung, sieht das anders. Dommermuth findet, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz in der Lage ist, die bAV “richtig attraktiv” zu machen und die angepeilten Hauptzielgruppen, KMU und Geringverdiener, effektiv zu erreichen. In den nächsten Schritten müssten jedoch noch Details verbessert werden, um die Verbreitung der bAV zu beschleunigen. Die Regierung habe die nötigen Weichen gestellt, nun seien Vermittler und Verbraucher an der Reihe.
Verbreitung durch Pflicht
Noch einen Schritt weiter geht Gert Wagner vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Er ist für eine bAV-Pflicht. Die Vorsorge auf drei Standbeinen sei ein integraler Bestandteil der Alterssicherung, andernfalls drohe Altersarmut. Besonders deutlich wird das bei einem Blick auf die Vorsorgearten der Deutschen: Laut einer YouGov-Umfrage sorgen 19 Prozent der Deutschen nicht vor, weder gesetzlich oder privat, noch per Immobilie oder Sparbuch. Eine Option, um das Niveau der Rente großflächig auf ein ausreichendes Level zu heben, könnte die feste Implementierung der betrieblichen Vorsorge im Tarifvertrag sein. Die bAV sei die einzige flächendeckend wirkende Maßnahme zur Verbesserung der Einkünfte nach Renteneintritt. Eine Umfrage von Aon Hewitt zeigt, dass viele Arbeitnehmer genauso denken: drei Viertel von ihnen würden zusätzliche Leistungen zahlen, um fürs Alter vorzusorgen. Zwei Drittel der befragten Arbeitgeber stimmen zu. 45 Prozent wären sogar bereit, bei einem Handlungsdruck ihre Versorgungsregelungen neu zu gestalten.
Die Macher
Ein bAV-Konsortium erarbeitet weitere Alternativen. Gemeinsam wollen die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G., die Lebensversicherung 1871 a.G. München, die Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung und der Volkswohl Bund neue Modelle der betrieblichen Altersvorsorge entwickeln. Die erklärten Ziele des Konsortiums sind Innovation und eine flächendeckende Ausbreitung der bAV. Das erste daraus entstehende Produkt ist die „LebensRente“. Ihre Besonderheit: Sie vereint die Stärken der Partner in sich und bietet für unterschiedliche Bedürfnisse individuelle Lösungen.
Titelbild: © Leonid Tit / Fotolia.com
[…] Erinnerung: Am 1. Januar 2018 trat das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Ziel des BRSG war (und ist) es, die Attraktivität der bAV vor allem für Geringverdiener sowie kleinere und […]