Zukunftscampus 2020: Welche rechtlichen Themen kommen auf Makler zu?

Am 5. Februar ist es soweit: Der Zukunftscampus der Bayerischen geht in die nächste Runde. Die Event-Reihe startet im Bayside Hotel Scharbeutz (Hamburg). Hochkarätige Experten warten hier und an fünf weiteren Standorten mit spannenden Workshops, Vorträgen und viel Knowhow auf. Einer von ihnen ist der Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke von der Kanzlei Jöhnke & Reichow. Worauf sich Makler bei seiner Keynote freuen können, hat er uns im Interview beantwortet.

Redaktion: Herr Jöhnke, Sie sind zum ersten Mal mit beim Zukunftscampus dabei. Wie sind Ihre Erwartungen an dieses Event?

Björn Thorben M. Jöhnke: Wir dürfen als Kanzlei, noch dazu als Referenten, in der Tat zum ersten Mal den Zukunftscampus begleiten. Aus diesem Grunde war uns das Format bisher gänzlich unbekannt. Da wir aus den Reihen der Vermittler bisher nur Positives gehört hatten, sind wir sehr gespannt auf die diesjährige Umsetzung des Zukunftscampus 2020. Wir freuen uns immer, mit den Vermittlern ins Gespräch zu kommen, zumal Herr Reichow und ich selbst vor unserer anwaltlichen Tätigkeit Versicherungsvermittler waren.

Redaktion: Mit welchen Themen können Makler von Ihnen in diesem Jahr auf dem Zukunftscampus rechnen? Wo liegen die Schwerpunkte? Und warum?

Björn Thorben M. Jöhnke: Wir haben zwei sehr wichtige Schwerpunkte, die wir mit den Vermittlern gemeinsam abarbeiten wollen. Zum einen werden wir uns um die Bestandsarbeit kümmern, zum anderen Einblicke in das digitale Umfeld eines modernen Vermittlers geben. Aber ich möchte da noch gar nicht allzu sehr ins Detail gehen oder zu viel verraten. Nur so viel sei gesagt: Vermittler dürfen auf einige aktuelle Rechts-News und vertriebliche Tipps gespannt sein.

Redaktion: Welche relevanten rechtlichen Themen kommen im Jahr 2020 noch auf Vermittler zu?

Björn Thorben M. Jöhnke: Bekanntermaßen kommen auf Vermittler jedes Jahr neue rechtliche Themen hinzu. Ich möchte unter anderem an die Umsetzung der IDD, respektive der Versicherungsvermittlungsverordnung, im vorletzten Jahr erinnern. Im letzten Jahr folgte dann die Datenschutzgrundverordnung. Dieses Jahr wird es um die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gehen. Des Weiteren gibt es natürlich rechtliche „Dauerbrenner“. Zum Beispiel Abmahnungen unter Konkurrenten, Vermittlerhaftung und Leistungsfall-Regulierung. Diesbezügliche rechtliche Fragen sind stets aktuell und werden unsere Branche – und damit natürlich auch direkt die Vermittler – dauerhaft begleiten.

Redaktion: Herr Jöhnke, vielen Dank für Ihre Zeit und das Interview!

Titelbild: © Björn Thorben M. Jöhnke

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NewFinance Redaktion
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